Bekanntmachung Grabenschau 2024                                                                                                   

Der Unterhaltungsverband "Untere Ohre" führt im April 2024 die Gewässerschau durch. 

Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt § 67 gültig in der Fassung ab 01.04.2011 zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 21.03.2013 (GVBL.LSA S. 116) werden in der Zeit 08.04.2024 – 19.04.2024 die Grabenschauen für die Gewässer erster und zweiter Ordnung durchgeführt.

Die Schaukommission hat gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz das Recht:

Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren.
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Gewässer die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstückes zu gewährleisten.

Die Termine der einzelnen Schaubezirke sind beiliegender Tabelle zu entnehmen oder können in der Stadt/Gemeinde bzw. in der Geschäftsstelle des Unterhaltungsverbandes erfragt werden.
Termin Gemeinde Barleben (Schaubezirk 7): 16. April 2024, 08:30 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz (Süd) hinter der Mittellandhalle; Ansprechpartner ist Herr Frank Hellmann

Wollen Sie Hinweise oder Mängel an den Gewässern zweiter Ordnung bekannt geben, wenden Sie sich bitte an die Schaubeauftragten, an die zuständige Gemeindeverwaltung oder schriftlich an den:

Unterhaltungsverband Untere Ohre
Ramstedter Straße 26
39326 Zielitz

und für die Gewässer erster Ordnung an den

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Flussbereich Schönebeck
Amtsbreite 1
39218 Schönebeck.

>>Bekanntmachung<< Unterhaltungsverband "Untere Ohre"
>>Grabenschautermine<<

Bekanntmachung Grabenschau 2024 Grafik

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